Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ContainerPanda

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der ContainerPanda, betrieben von Riza Aydinlik und Himmet Can Aydinlik GbR, Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt). Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Kunden Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sind. Auf nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltende Regelungen wird jeweils im Folgenden gesondert hingewiesen. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten diese AGB für künftige Vertragsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden. Maßgebend ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand/Beschaffenheit

Der Anbieter vertreibt Raumcontainer entweder als fertig aufgebaute Einheiten oder als Bausätze zur Selbstmontage. Der Anbieter stellt dem Kunden im Fall der Selbstmontage eine Montageanleitung zur Verfügung, die zwingend beachtet werden muss. Bei den gelieferten Raumcontainern handelt es sich um Industrie und Gebrauchsprodukte, die nicht für die Lagerung von Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder sonstigen verderblichen Waren, geeignet sind. Ohne weitere Vereinbarung der Parteien sind die Raumcontainer auch nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen oder Tieren geeignet.
Veränderungen und Abweichungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Abbildungen in Internet, Angeboten, Datenblättern und sonstigen Unterlagen dienen der rein optischen Veranschaulichung. Eine Zusicherung ist damit nicht verbunden, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung mindestens in Textform bei Vertragsabschluss getroffen wurde. So sind insbesondere Abweichungen in Farbe, Ausstattung, Maßen (Maßtoleranzen) oder Ausführung möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart wurde. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Maßangaben, technische Daten, Ausführungen sowie Fundamentempfehlungen können produktionsbedingt abweichen, ohne dass hierdurch ein Sachmangel entsteht. Die Lieferung erfolgt bundesweit inklusive Abladung oder eine Abholung vor Ort nach individueller Absprache. Der Anbieter erbringt keine planerischen oder statischen Leistungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen. Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde muss einen CEE-Kupplung 32 A, 400 V, 5 polig anbringen lassen.

§ 3 Nutzungsregelungen

Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend der Montageanleitung, für einen tragfähigen, ebenen und stabilen Untergrund zu sorgen, damit der Raumcontainer standsicher aufgestellt werden kann. Etwaige Fundamentarbeiten hat der Kunde erstellen zu lassen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen kommen kann.
Raumcontainer weisen eine konstruktionsbedingte Flexibilität auf, weshalb sie eben und standsicher aufgestellt sein müssen. Der Untergrund muss somit vor dem Aufstellen ordnungsgemäß erstellt, verfestigt und vom Absenken oder Erosionen geschützt und abgesichert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ebenheit regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen. Der Raumcontainer ist nicht fest mit dem Boden verbunden und ist daher wind- und wettergeschützt aufzustellen. Beim Hebe- und Senkvorgang auftretende elastische Verformungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel darf, sofern sie sich nach dem Absetzen auf einem fachgerecht vorbereiteten Grund wieder vollständig ausgleichen.
Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung (insbes. unebenere oder instabiler Untergrund) oder Nichtbeachtung der Montageanleitung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
Der Kunde ist verpflichtet, das Dach sowie die Entwässerungseinrichtungen (auch Innenfallrohre) Raumcontainers regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf von Verschmutzungen (Laub, Schmutz, Ablagerungen) zu reinigen. Eine Ansammlung von stehendem Wasser (Staunässe) ist durch ordnungsgemäße Instandhaltung zu verhindern. Da die Regenwasserführungen der Abflusslöcher im Rahmen verlegt sind, ist hier besondere Sorgfalt und Kontrolle erforderlich, um Schäden am Raumcontainer zu vermeiden.
Der Raumcontainer ist nicht für eine Stapelung ausgelegt/geeignet. Jede Stapelung gilt als zweckwidrige Nutzung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzulässiges Stapeln entstehen.
Jegliche Elektro- und Sanitärarbeiten an oder mit dem Raumcontainer (auch Anschlussarbeiten) dürfen ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe erfolgen und nur in dem vom Anbieter eingerichteten Umfang. Die Nutzung von Elektroanschlüssen darf auch nur in dem entweder vom Anbieter mitgeteilten oder für Raumcontainer dieser Art marktüblichen Umfang erfolgen. Bei Überlastungen übernimmt der Anbieter aufgrund zweckwidriger Nutzung keine Haftung für Schäden. Bei Eigenanschlüssen oder Anschlüssen durch Dritte (keine Fachbetriebe) übernimmt der Anbieter keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

§ 4 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters in Textform sind 4 Wochen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Anbieters in Textform, spätestens mit Lieferung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Fehler oder Abweichungen unverzüglich mindest in Textform mitzuteilen. Der Anbieter informiert den Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig über Liefertermine sowie über absehbare Verzögerungen. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung bzw. Anpassung wünscht, muss er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform mitteilen. Ob und inwieweit der Anbieter diese beachten kann, wird er individuell prüfen. Etwaige Mehrkosten, die durch die Umplanung und dann auch Veränderung des Raumcontainers entstehen, kann er dem Kunden gegenüber berechnen. Soweit es ihm möglich ist, wird der Anbieter die Preisänderung dem Kunden vorab mitteilen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgelöst. Im Einzelfall kann eine Vereinbarung dahingehend erfolgen, dass mit Vertragsabschluss 50% zu zahlen sind und der Restbetrag bei Anlieferung in bar oder per Sofortüberweisung erbracht wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt. Diese Beschränkung gilt nicht für Aufrechnungen mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur jeweiligen Forderung des Verwenders stehen.

§ 6 Lieferung, Abholung und Wartezeiten

Der Kunde stellt eine geeignete Abladestelle sowie eine ausreichende Zufahrt sicher. Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante (sofern nicht ausdrücklich ein anderer Ort vereinbart wurde), durch einen LKW mit Kran. Die Zufahrt zur Abladestelle muss daher für ein schweres Kranfahrzeug (bis 40t) geeignet sein. Der Kunde trägt das Risiko der Befahrbarkeit und der Erreichbarkeit des Untergrundes. Hierfür ist eine ausreichend breite, befestigte und für schwere Lastkraftwägen zugelassene Zufahrtsstraße sowie ein ausreichend dimensionierter Schwenkbereich für den Kran Voraussetzung.
Der Kunde stellt ebenso sicher, dass zum vereinbarten Liefertermin eine zur Entgegennahme der Ware und zur Einweisung befugte Person vor Ort ist.
Abweichende Lieferadressen stellen Änderungen des Vertrages dar, die mit dem Anbieter zu vereinbaren sind. Entstehende Mehrkosten (Wartezeiten/Stillstandkosten) trägt der Kunde.
Ist eine Abladung aufgrund unzureichender Gegebenheiten nicht möglich, kann der Anbieter die Lieferung kostenpflichtig abbrechen oder einen neuen Termin vereinbaren.
Abholung Bei Selbstabholung wird die Ware dem Kunden am Lager des Anbieters zur Abholung bereitgestellt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gehen mit der Bereitstellung der Pakete und deren Übergabe an den Kunden auf diesen über. Der Kunde ist allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Abtransport, das Stellen geeigneter Transportmittel und ausreichendem Hilfspersonal, sowie für ordnungsgemäße Transportsicherung/das ladungssichere Verstauen. Das Personal des Anbieters steht grundsätzlich ausschließlich zur Übergabe der Pakete zur Verfügung. Eine Aufladung durch den Anbieter kann nach vorheriger Abstimmung angeboten werden. Etwaige Schäden, die nach Übergabe entstehen (z.B. unsachgemäße Verladung, mangelhafte Ladungssicherung) liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde soll die Ware bei Übergabe auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden prüfen. Entdeckte Mängel oder Schäden soll er dem Anbieter unmittelbar vor Ort zeigen, der dies schriftlich dokumentieren wird und die Ware ggf. direkt zurücknehmen wird.
Eine Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und zum vom Anbieter bestätigten Zeitpunkt möglich. Der Übergabevorgang ist auf eine Dauer von maximal 45 Minuten ausgelegt.
Wartezeiten und Stillstandskosten Verzögert sich die Lieferung, das Abladung oder die Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere aufgrund Nichtbeachtung der in diesen AGB enthaltenen oder vom Anbieter mit dem Kunden vereinbarter Voraussetzungen, behinderten bzw. unzureichender Zufahrtsmöglichkeiten, fehlender Tragfähigkeit des Bodens beim Abladen, nicht anwesender/zu wenig Empfangsperson, nicht vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages), ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch entstehenden Warte und Stillstandskosten gesondert zu berechnen. Wartezeiten bis zu 45 Minuten sind kostenfrei. Danach werden je angefangene Stunde ein Betrag von 120 € netto berechnet. Bei Anforderung einer Zusatzzahlung durch den Anbieter vor Ort ist dieser Betrag vor Abladung/Übergabe direkt entweder bar oder per Direktüberweisung zu zahlen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Rechnungsausgleiches dieser AGB. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien, Lieferkettenstörungen, Export- und Importhemmnisse, Störungen bei der Zollabfertigung, Betriebsstörungen (auch in der Lieferkette), Ausfälle von Transportmitteln oder Energieversorgung sowie Arbeitsunfähigkeit von Fahrern oder Monteuren. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Dauert höhere Gewalt länger als 3 Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen des Anbieters bleibt der Raumcontainer im Eigentum des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, den Raumcontainer pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, sowie Vandalismus, zum Neuwert zu versichern.

§ 9 Gefahrübergang/Gewährleistung

Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich auf den Kunden über, sobald der Anbieter den Raumcontainer an den Kunden übergeben hat.
Im Übrigen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Container die Ladefläche des Fahrzeugs verlässt (Beginn des Abladevorgangs am Aufstellort).
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Ablieferung des Raumcontainers.
Erkennt der Kunde Mängel und Abweichungen von der vertraglichen Leistung, wird er diese dem Anbieter unverzüglich mindestens in Textform und unter Beifügung von aussagekräftigen Fotos oder Videos ab Kenntnis mitteilen.
Bei Verträgen mit Unternehmen, ist dieser verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung/Abholung zu untersuchen und, wenn sie ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich zu melden. Soweit es einen offensichtlichen Mangel betrifft, muss die Anzeige spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe erfolgen. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung nicht erkennbar waren, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsrechte, einschließlich Ansprüchen auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, ausgeschlossen.
Liegt ein vom Anbieter zu vertretender Mangel vor, kann er zwischen der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) wählen. Er wird den Kunden von seiner Wahl informieren. In jedem Fall wird der Kunde dem Anbieter die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren. Erst nach endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder bei unzumutbarer Verzögerung stehen dem Kunden weitergehende Rechte wie Minderung oder Rücktritt zu. Farb- oder Materialabweichungen bei Nachlieferungen sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
Die Gewährleistung umfasst, dass der Raumcontainer bei sachgemäßem/fachgerechten Aufbau wasserdicht und funktionstüchtig ist. Die Aufbauanleitung ist genau zu beachten. Bei den Raumcontainern handelt es sich um Industriegüter. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Oberfläche, Maßen und Gewicht stellen keinen Mangel dar, sofern sie die nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen. Geringfügige optische Mängel, insbesondere oberflächliche Kratzer, Lackunebenheiten oder leichte Lädierungen, gelten als vertragsgemäße Beschaffenheit, soweit Dichtigkeit des Containers nicht beeinflusst sind. Montagebedingte und fertigungsbedingte Spuren, die die Gebrauchstauglichkeit nicht mindern, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
Eigenmächtig oder ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter beauftragte Reparaturen oder Nachbesserungen führen nicht zu einem Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Anbieter, soweit er sich nicht in Verzug mit seinen Arbeiten befindet.
Kulanzentscheidungen erfolgen freiwillig, im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anspruch auf zukünftige Kulanzleistungen besteht nicht.

§ 10 Haftung und Fremdleistungen

Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Dies betrifft auch die Haftung von Mitarbeitern oder Vertretern des Anbieters.
Die Haftung des Anbieters ist zudem der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von bis zu 5.000.000 € begrenzt.
Leistungen von Dritten, insbesondere Transport, Kranleistungen, Montage, Fundamentarbeiten oder sonstige Nebenleistungen, die nicht vom Anbieter selbst erbracht werden, gelten als Fremdleistungen, die vom Kunden separat beauftragt werden. Für Fremdleistungen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen.

§ 11 Ersatzteile und Nachbestellungen

Ersatzteile und Nachbestellungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen und Lieferzeiten. Farb oder Materialabweichungen bei Nachbestellungen oder Ersatzteilen sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Widerrufsrecht

Für Verbraucher gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://container-panda.de/wiederufsbelehrung Für Unternehmer ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Maßgefertigte Raumcontainer sind individuell gefertigt und vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Eine Stornierung oder Rücknahme ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 13 Widerrufsrecht

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter https://container-panda.de/datenschutz/

§ 14 Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.