Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ContainerPanda

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der ContainerPanda, betrieben von Riza Aydinlik und Himmet Can Aydinlik GbR, Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt).
  • Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Kunden Verbraucher gem. § 13 BGB oder Unternehmer gem. § 14 BGB sind.
  • Alle zwischen den Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.
  • Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  • Der Anbieter vertreibt Büro-, Aufenthalts-, Wohn-, Sanitär-, Lager- und Gartencontainer entweder als fertig aufgebaute Einheiten oder als Bausätze zur Selbstmontage. Die Container entsprechen den gängigen Standards und sind für verschiedene Verwendungszwecke im privaten sowie gewerblichen Bereich geeignet. Der Kunde hat die Möglichkeit, je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen, zwischen den verschiedenen Containerarten und -ausführungen zu wählen.
  • Die Lieferung erfolgt bundesweit inklusive Abladung, alternativ ist auch eine Abholung vor Ort möglich.
  • Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Die Kunden sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  • Die Abbildung und Beschreibung der Produkte auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen. Abweichungen in Form, Farbe und Ausstattung sind möglich, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Anbieter ist bestrebt, die Produktbeschreibungen und -abbildungen so genau wie möglich zu halten, jedoch können geringfügige Abweichungen auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit und Funktionalität der Produkte nicht beeinträchtigen.

§ 3 Vertragsschluss

  • Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und auf der Webseite und der Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
  • Angebotsanfragen können schriftlich oder elektronisch an den Anbieter gerichtet werden. Der Anbieter erstellt Angebote auf Basis der individuellen Anforderungen der Kunden. Die Konditionen für die Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind für 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig.
  • Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot vonseiten des Anbieters stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) durch den Kunden dar.
  • Der Kunde stellt eine Anfrage an den Anbieter und erhält daraufhin ein Angebot. Im Angebot sind die Zahlungsbedingungen aufgeführt. Möchte der Kunde das Angebot annehmen, teilt der Anbieter dem Kunden mit, dass die vollständige oder teilweise Zahlung vorab erfolgen muss, bevor die Bestellung verbindlich zugesagt werden kann.
  • Nach Eingang der Zahlung stellt der Anbieter dem Kunden eine entsprechende Rechnung aus und bestätigt den Zahlungseingang. Gleichzeitig teilt der Anbieter dem Kunden den verbindlichen Liefertermin mit. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Liefertermin zu akzeptieren oder gemeinsam mit dem Anbieter einen anderen Termin zu vereinbaren.
  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden annimmt. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Anpassungen der Preise und Liefertermine vorzunehmen.
  • Sollte die Aushändigung der von den Kunden bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Preisangaben auf der Webseite und im Angebot des Anbieters sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt.
  • Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse (100 %), oder 50 % Vorkasse und 50 % bei Anlieferung (in bar oder per Sofortüberweisung).
  • Der Kauf eines Containers auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung über eine Anzahlung sowie ein konkretes Zahlungsziel möglich.
  • Bei Zahlungsverzug behält der Anbieter sich das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
  • Die Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters auch nicht berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
  • Als Käufer dürfen die Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters.

§ 5 Lieferung und Abholung

  • Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Abladestelle zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung eines tragfähigen und ebenen Untergrunds, der das Gewicht des Containers und der Transportfahrzeuge problemlos tragen kann. Darüber hinaus muss eine ausreichend breite und hohe Zufahrt für den LKW vorhanden sein, die sowohl die Durchfahrt des Fahrzeugs als auch das Manövrieren ermöglicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass genügend Platz für das Abladen mittels Krans oder Stapler vorhanden ist, einschließlich der Berücksichtigung von Sicherheitsabständen und -vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Abladung und den Transport vorliegen.
  • Ist die Abladung aufgrund unzureichender Gegebenheiten nicht möglich, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Lieferung kostenpflichtig abzubrechen oder einen neuen Termin zu vereinbaren. In einem solchen Fall trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, die durch den Abbruch der Lieferung oder die erneute Anfahrt entstehen. Diese Kosten umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Transportkosten, Kosten für die Bereitstellung und Nutzung von Abladevorrichtungen sowie etwaige Lagerkosten. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die Schwierigkeiten bei der Abladung informieren und mögliche Alternativen sowie die damit verbundenen Kosten darlegen.
  • Alternativ kann der Kunde die Container am Standort in der Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main abholen. Bei Selbstabholung hat der Kunde sicherzustellen, dass geeignete Transportmittel und -vorrichtungen bereitstehen, die den sicheren und ordnungsgemäßen Transport der Container gewährleisten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung und den Schutz der Container während des Transports. Der Anbieter stellt die Container zur Abholung bereit und unterstützt den Kunden bei der Verladung, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Eventuelle Wartezeiten oder Verzögerungen bei der Abholung liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die während des Transports durch den Kunden oder durch Dritte entstehen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die ausgehändigten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.

§ 7 Gewährleistung

  • Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei dem Verkauf von Waren beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Unternehmern gegenüber wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.
  • Etwaige vom Anbieter gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Absatz (1). Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die der Anbieter jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
  • Die Gewährleistung umfasst, dass der Container bei sachgemäßem Aufbau wasserdicht ist. Bei Selbstmontage übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für Aufbaufehler oder daraus resultierende Schäden, sofern alle gelieferten Bauteile vollständig und mängelfrei sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich zu melden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  • Eigenständige oder ohne vorherige Absprache beauftragte Reparaturen berechtigen nicht zur Kostenerstattung durch den Anbieter.

§ 8 Haftung

  • Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  • Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 9 Nutzungsregelungen

  • Der Container muss eben und stabil stehen, um Schäden an Türen, Fenstern oder der Struktur zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Standort für den Container zu wählen, der eine gleichmäßige Lastverteilung ermöglicht. Dies beinhaltet die Verwendung von geeigneten Fundamenten oder Unterlegkeilen, um Unebenheiten auszugleichen und die Stabilität zu gewährleisten. Der Kunde hat regelmäßig zu überprüfen, ob der Container weiterhin eben und stabil steht und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Darüber hinaus sollte der Container so positioniert werden, dass er vor äußeren Einflüssen wie starkem Wind oder Erschütterungen geschützt ist.
  • Es darf nicht auf dem Container gelaufen oder ohne vorherige Absprache in das Dach oder die Wände gebohrt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang zum Containerdach erhalten, um Beschädigungen oder Unfälle zu vermeiden. Bohrungen, Befestigungen oder andere Eingriffe in die Struktur des Containers sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
  • Es ist darauf zu achten, dass bei Regen kein Wasser von benachbarten Dächern oder Gebäuden auf das Containerdach geleitet wird, da dies zu Schäden führen kann. Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ableitung von Regenwasser vom Containerdach sicherzustellen. Dies kann die Installation von Regenrinnen, Ableitungen oder anderen baulichen Vorkehrungen umfassen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig die Entwässerungseinrichtungen zu überprüfen und zu warten, um Verstopfungen oder andere Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sollten dennoch Schäden durch eindringendes Wasser entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich dem Anbieter zu melden und alle notwendigen Schritte zur Schadensbegrenzung zu unternehmen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Container in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Innen- und Außenflächen des Containers sowie die Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften. Jegliche Veränderungen oder Modifikationen am Container sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder unbefugte Veränderungen am Container entstehen.

§ 10 Verformungen beim Transport

  • Beim Auf- und Abladen des Containers kann es in seltenen Fällen zu leichten Verziehungen von Türen, Fenstern oder Wandelementen kommen. Diese können sich nach dem Absetzen auf den finalen Standort durch das Eigengewicht wieder zurücksetzen.
  • Gegebenenfalls sind kleinere Korrekturen (z.B. Nachjustieren der Türscharniere) erforderlich und vor Ort durchzuführen.

§ 11 Maßanfertigungen

  • Der Aufbau eines maßgefertigten Containers ist im Vorfeld verbindlich mit dem Anbieter abzustimmen.
  • Maßanfertigungen sind individuell zugeschnitten und daher in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 12 Verbindlichkeit von Absprachen

  • Telefonisch oder per E-Mail getroffene Termine, Absprachen oder Zusagen sind verbindlich.
  • Eine Bestätigung in Papierform ist nicht erforderlich.

§ 13 Widerrufsrecht

  • Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://container-panda.de/wiederufsbelehrung
  • Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

  • Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
  • Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters  unter folgendem Link: https://container-panda.de/datenschutz/
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§ 15 Streitbeilegung

Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.